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ArbG Ludwigshafen, 23.11.2011 - 8 Ca 671/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 23.11.2011 - 8 Ca 671/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 3 Sa 2/12
- BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 758/12
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 758/12
Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen - Gebäudereinigerhandwerk
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23. November 2011 - 8 Ca 671/11 - teilweise abgeändert. - LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 3 Sa 2/12
Urlaubsabgeltung - tarifliche Ausschlussfrist - Fälligkeit
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23.11.2011 - 8 Ca 671/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Urteil vom 23. November 2011 - 8 Ca 671/11 - hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass der vom Kläger geltend gemachte Urlaubsabgeltungsanspruch mangels rechtzeitiger Geltendmachung erloschen sei.
Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23. November 2011 - 8 Ca 671/11 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 1.335,60 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Januar 2011 zu zahlen.